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Kurz & Knapp: Die Regeln zum Partnerprogramm.

 

Übersicht: 50% Provision vom Verkaufspreis

Auszahlung jewiels am 05. und 20 eines jeden Monats

Mindest-Auszahlungsgrenze: 25,-€

Auszahlung nur per PayPal oder Moneybookers/Skrill

Kein SPAM, kein Besuchertauschtraffic


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1. Vetragspartner

Der Vertrag wird zwischen Youtainmet, BCB Bachstr 1, 9606 Butschwil , CH (Nachfolgend Betreiber) und dem Werbepartner geschlossen.

2. Partnerprogramme / Angebot

Die Vergütung des Partners erfolgt als „Pay-Per-Sale“, d.h. für jede erfolgreich abgeschlossene Bestellung und auch bezahlte Rechnung eines Dritten erfolgt eine laufende Provisionszuteilung. Der Partner bewirbt die Angebote des Betreibers durch die Integration von speziellen Html-Codes, die vom Betreiber fertig vorgegeben werden.

Der Betreiber stellt dem WerbePartner einen Onlinezugang zu seinem Partnerprogrammsystem zur Verfügung, über den der WerbePartner Statistiken/Übersichten zu seiner Vermittlungstätigkeit jederzeit einsehen kann. Eine gesonderte Zusendung an den WerbePartner wird vom Betreiber nicht durchgeführt.

3. Provision / Abrechnung

Der Programmbetreiber gewährt eine „Pay-Per-Sale“ Vergütung von:
bis zu 50 % des Verkaufspreises

Der Partner hat Anspruch auf Auszahlung des Provisionsbetrages, wenn eine Bestellung von Infoprodukten (eBooks/Videos, Software etc.) auf der Seite des Betreibers durchgeführt und vom Bestellenden auch korrekt per E-Mail bestätigt wurde. Der Provisionsanspruch ist verwirkt, wenn die Berechnung der Leistungen des Bestellenden nicht möglich ist, z.B. durch die Nichtzahlung des Rechnungsbetrages, Rücklastschriften oder Falschbestellungen usw.. In solchen Fällen findet nur eine Provisionsfreigabe statt, wenn die Berechnung der vermittelten qualifizierten Transaktion später erfolgreich durchgeführt wird.

Die Auszahlung des Partners erfolgt 2 x pro Monat jeweils zum 05. und 20. eines jeden Monats.

Die Auszahlungsgrenze beträgt 25,-€

4. Verpflichtungen des Partners

a). Der Partner versichert,

  • dass er eine voll geschäftsfähige natürliche Person ist, die das 18. Lebensjahr vollendet hat (bzw. Vertreter einer juristischen Person),

  • dass seine Internetseite nicht gegen geltendes Recht verstößt,

  • dass die zur Bewerbung genutzte Website keine Gewaltdarstellungen, diskriminierende oder ehrverletzende Aussagen gegen Personen enthält oder gegen die guten Sitten verstößt,

  • dass er das Partnerprogramm nicht mit unlauteren Mittel (z.B. Spamversand) bewirbt,

  • Das er das Partnerprogramm nicht in Besuchertauschsystemen, Popup Systemen bei denen die Hauptwebseite eingeblendet wird oder vergleichbaren sinnlosen Systemen bewirbt.

b) Sollte der Werbepartner gegen die in a) genannten Vorschriften verstoßen, so ist der Betreiber dazu berechtigt, den WerbePartner vom Partnerprogramm umgehend auszuschließen und die unrechtmäßig generierten Provisionsguthaben zu stornieren.

5. Allgemeine Regelungen

a.) Der Betreiber ist berechtigt, die Bewerbungen von WerbePartnern am Partnerprogramm ohne die Angabe von Gründen abzulehnen. Der WerbePartner kann hieraus keine Ansprüche gegen den Betreiber begründen.

b.) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.


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